neue Fassung vom 29.01.2012 | Die Vereinssatzung |
Präambel
Darstellung des Vereinslebens und Vereinsanliegens in nicht-steuerlichen Begriffen Der Fercher von Steinwand e.V. sieht sein ideales Ziel in der kulturellen Durchdringung aller Lebensbereiche. Anstelle von bloßem Spezialistentum geht es um die Schaffung eines sich verwebenden Feldes gerade von ganz unterschiedlichen kulturellen Bestrebungen wie Kunst, Landschaftspflege und sozialem Engagement. Jeder Mensch - so das Kulturziel des Vereins - könnte durch Erkennen und Gestalten der Zusammenhänge seines Lebens- und Wirkensgebietes die Bedingungen seiner Entwicklung immer mehr selbst in die Hand nehmen. Dafür möchte der Verein Lern- und Übungsfelder einrichten, die jedem Interessierten die Möglichkeit zur Erweiterung seiner physischen, seelischen und geistigen Grundlagen bieten. Die Aktivitäten des Vereins sollen steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung sein. Dazu legt der Verein seiner Arbeit die nachfolgende Satzung zugrunde. Die Satzung soll die Menschen des Vereins nicht zu einem bestimmten Tätigwerden verpflichten - die Motive des Tätigwerdens sollen sich ganz aus dem unmittelbar kulturerfüllten Leben ergeben. Die Satzung soll nur sicherstellen, daß soweit der Verein tätig wird, dies der Abgabenordnung gemäß geschieht. §1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet "Fercher von Steinwand Verein e.V." 2. Der Verein hat seinen Sitz in : 88422 Dürnau, Im Winkel 11 3. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Riedlingen einzutragen §2 Vereinszweck Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Seine Einrichtungen und Arbeitsergebnisse stehen jedem Menschen, ohne Berücksichtigung von Geschlecht, Rasse, Nationalität, sozialer Stellung, Alter, Religion oder Wohlverhalten zu. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Tätigkeiten. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn gerichtet. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Funktion als Vereinsmitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Geleistete und entgegengenommene Entgelte dürfen nicht höher sein als solche, die üblicherweise für entsprechende Leistungen gezahlt werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern, Vorstand und Vertreter, sind als solche ehrenamtlich tätig. §3 Tätigkeiten Der Verein wird insbesondere tätig auf folgenden Gebieten Der Vereinszweck wird insbesondere durch die Förderung des Wohlfahrtswesens verwirklicht. Umgesetzt wird die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die Förderung der beruflichen Bildung von Jugendlichen, und Erwachsenen, beispielsweise durch die Ermöglichung von Praktika und Workcamps. Hierbei sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und dadurch Benachteiligungen vermieden und abgebaut werden. Durch die Dorf-Universität, die als Bildungsalternative ein Grundlagenstudium und verschiedene praktische Kurse anbietet. Daneben wird der Vereinszweck auch noch - durch die Förderung des Umweltschutzes und der Landschaftspflege (insbesondere durch Ausgestaltung und Pflege des Anwesens „Haussee“ nach Gesichtspunkten der dynamischen Landwirtschaft mit eingegliederten Forschungsprojekten.) - durch die Förderung von Kunst und Kultur (insbesondere durch Förderung der Bewegungskunst „Eurythmie“, Ermöglichung von Malstudien und Forschung auf dem Gebiet des Musizierens z.B. musikalische Unterstützung im Zusammenhang mit Maßnahmen in der Landwirtschaft) - durch die Förderung des Völkerverständigungsgedankens (insbesondere durch Hilfsaktionen und Unterstützung von Reisenden aus valutaschwachen Ländern und durch Einladung von ausländischen Mitbürgern zum Kennenlernen und Studieren des Projektes „Kooperative Dürnau“ und durch die Vermittlung oder Schaffung von Bildungs- und Ausbildungsplätzen für ausländische Mitbürger.) - durch die Förderung von Freiwilligenarbeit und Bürgerengagement (insbesondere durch Einrichtung und Betrieb einer Freiwilligenagentur) verwirklicht. §4 Mitgliedschaft |